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Das Modell einer Vorsorgewohnung basiert auf einer
denkbar einfachen Idee. Sie kaufen eine Wohnung, treten
dabei als Unternehmer auf, was Ihnen steuerliche
Vorteile bringt, und lassen sich die Kreditraten von
Ihrem Mieter zahlen. Sie stehen vom ersten Tag an als
Eigentümer der Immobilie im Grundbuch. Ist das
Modell erfolgreich abgeschlossen, besitzen Sie eine
lastenfreie Wohnung. Sie können diese dann selbst
nutzen, zu Geld machen, also verkaufen, oder genießen
größeren finanziellen Freiraum, weil Ihnen
die Mieterträge ein Zusatzeinkommen bescheren.
Klingt einfach, ist es grundsätzlich auch, aber
nur, wenn man mit Spezialisten zusammenarbeitet, die
genau wissen, wie es geht. Beim erfahrenen Team von
MITRAS sind Sie in den besten Händen.
Die Vermietung der Wohnung macht Sie zum Unternehmer
im Sinne der Umsatzsteuer. Dadurch erwerben Sie
die Immobilie zum Netto-Kaufpreis und erzielen
in der Folge Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Im Gegenzug machen Sie Zinsen für Fremdkapital,
AfA (Absetzung für Abnutzung) und Werbungskosten
Steuer mindernd in Ihrer Einkommensteuererklärung
geltend. Ist der steuerliche Totalüberschuss
erreicht und die zehnjährige Spekulationsfrist
abgelaufen, könnten Sie die Wohnung sogar steuerfrei
verkaufen.
Der Ertrag einer Vorsorgewohnung setzt sich aus dem
Ertrag durch die Mieteinnahmen, der Wertsteigerung
der Immobilie selbst und der Nutzung steuerlicher
Vorteile zusammen. Nach der Rückführung des
Kredits erzielen Sie mit den monatlichen Mieteinnahmen
ein wertgesichertes Zusatzeinkommen. Denn die Mieten
sind in der Regel indexiert, steigen also mit der Inflation,
und gewährleisten so den Kaufkrafterhalt.
Das Verhältnis von Kaufpreis zu Höhe der
Miete ist ein wesentlicher Faktor für die Rendite,
die Sie von Ihrer Immobilie erwarten können. Dabei
spielen die Lage, die Wohnfläche, der Grundriss
und die Ausstattung eine wichtige Rolle. Auch die Anbindung
an das öffentliche Verkehrsnetz und die nahe gelegene
Infrastruktur, wie zum Beispiel Einkaufszentren, haben
Einfluss auf die Miethöhe.
Das unternehmerische Ziel der Veranlagung in Vorsorgewohnungen
ist der steuerliche Gesamtüberschuss. Ist
dieser erreicht, können Sie Ihre Immobilie voll
und ganz zum eigenen Vorteil nutzen. Verkaufen, Vermieten,
selbst einziehen oder vielleicht sogar Ihren Kindern
als Startwohnung zur Verfügung stellen.
Bedenken Sie aber, dass Sie als Eigentümer
von Vorsorgewohnungen ein erhöhtes Risiko
hinsichtlich Mietausfall und zu erwartender Miethöhe
tragen.
Entscheidend für den Erfolg beim Investment
in eine Vorsorgewohnung ist auch Thema Liebhaberei,
besser gesagt dessen Verhinderung. Darüber lesen
Sie mehr im nächsten Kapitel Steuervorteile
und Liebhaberei.
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